Um Vorsorge zu treffen, sollten Sie diese Dokumente ausgefüllt haben, erklärte Rechtsanwalt Thomas Menzel anlässlich seines Vortrages in der Alten Schule vor 40 Interessierten.
In der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zur Behandlung fest, bestimmen, welche lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt, Maßnahmen im Pflegefall und jene für den Sterbeprozess vorgenommen werden sollen.
Sie regelt, welche Vertrauenspersonen Sie gegenüber Behörden, Versicherungen, Krankenkassen etc. vertreten sollen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dabei ist es natürlich wichtig, dass Sie im Vollbesitz Ihrer Kräfte und voll geschäftsfähig sind.
Kann ein Volljähriger wichtige Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Zum rechtlichen Betreuer können Privatpersonen, Vereinsbetreuer (die bei einem Betreuungsverein beschäftigt sind), Behördenbetreuer (bei einer für Betreuungen zuständigen Behörde tätige Mitarbeiter), Berufsbetreuer, ein Betreuungsverein selbst oder die zuständige Behörde bestellt werden. Der Betreuer wird bei seiner Arbeit durch das Gericht kontrolliert.
Auf Einladung von GlasauKreativ war Menzel nach Sarau gekommen. Anhand von Beispielen nahmen er sich dieser drei Themenkomplexe an, klärte auf und beantwortete fachkundig alle ihm gestellten Fragen. Geht es um die Betreuung, werden nicht immer der Ehepartner oder die Kinder berücksichtigt, wenn es nicht schriftlich verfügt ist, so Menzel.
Im Anschluss an diesen Vortrag genossen die Teilnehmer die gemütliche Kaffeerunde und nutzten die verbleibende Zeit für einen regen Austausch.
"Wenn Sie Informationen zu den Themen wünschen, gibt das GlasauKreativ-Team gerne Auskunft", so Nadine Büch, die diese Veranstaltung organisiert hatte.